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Impressum  

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Waffen-Sport-Angeln Winandy


Für unsere Verkäufe gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen

§ 1 Anwendungsgebereich

Diese Bedingungen finden Anwendung auf Verträge über Warenlieferungen, die per Brief, Katalog, Telefon, E-Mail, sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste, d.h. unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zwischen Verbrauchern und Unternehmer abgeschlossen werden.
Fernkommunikationsmittel sind damit alle Kommunikationsmittel, die einen Vertragsschluss unter körperlich Anwesenden ermöglichen.

§ 2 Vertragsschluss
Der Kaufvertrag gilt als geschlossen, wenn der Unternehmer die über Fernkommunikationsmittel vom Käufer vorgenommene Bestellung auf gleichem Wege bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist.
Alle Artikel, die eine Altersbeschränkung oder Erwerbsberechtigung unterliegen, werden erst zur Auslieferung gebracht, wenn der erforderliche Nachweis bei uns eingegangen ist.

Ihr Altersnachweis kann uns per Fax, Mail oder Post erreichen

Beim Versand von Waffen, Munition und Reizgas findet das zurzeit gültige Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

§ 3 Preise / Preisänderungen
Die Preise sind Barzahlungspreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zuzüglich Versandkosten wie folgt.

Unsere Angebote haben, sofern deren Gültigkeit nicht von vornherein begrenzt ist, die verkehrsübliche Gültigkeitsdauer. Im Übrigen sind Preise und Lieferzeit freibleibend

Die Lieferungen erfolgen nach Auftragseingang auf schnellstem Wege. Sollte es zu Lieferverzögerungen kommen, werden wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung setzen. Bei Nachlieferungen, die zu unseren Lasten gehen, werden keine weiteren Versandkosten in Rechnung gestellt.

3.1 Unser Versand erfolgt zurzeit nur innerhalb Deutschlands per Nachnahme oder Vorauskasse.

Hierbei fallen folgende Kosten an:
3.2 Nachnahmesendungen
(nur bis 1.600,00 Euro möglich)

3.21 12,00 Euro Versandkosten
(Paketlänge darf 120cm nicht überschreiten, ebenso eine Breite von 60cm, das Höchstgewicht beträgt 31,5kg
oder
3.32
16,00 Euro Versandkosten Paket-Lang
(Pakete von 121cm bis 175cm, ebenso eine Breite von 60cm, das Höchstgewicht beträgt 31,5 kg)

3.30
Vorauskasse

3.31 6,00 Euro Versandkosten pro Paket
(Paketlänge darf 120cm nicht überschreiten, ebenso eine Breite von 60cm, das Höchstgewicht beträgt 31,5kg)

oder

3.32
10,00 Euro Versandkosten pro Lang- Paket
(Pakete von 121cm bis 175cm, ebenso eine Breite von 60cm, das Höchstgewicht beträgt 31,5 kg)

Gefahrgut der Klasse 1.4S (Munition, Zündhütchen, usw.) darf nur noch per Transport berechtigter Transportunternehmen versandt werden.

Hier wird pro Paket (Porto incl. Gefahrgutzuschlag)
von 11,00 Euro erhoben. Diese Kosten entfallen auch nicht bei Großmengen.

Erwerbsscheinpflichte Munition kann lt. WaffG nur an eine Geschäftsadresse geliefert werden.

Bitte teilen Sie uns die Lieferanschrift mit Öffnungszeiten mit. Dabei ist es unerheblich, ob das Geschäft bzw. die Praxis, der Verein o. ä. einen Erwerbsberechtigen beschäftigt.

Der Versand von Munition auf Inseln ist nicht möglich!!

Ein Export ist nicht möglich.



3.50 16,00 Euro für Freie-Waffen Versand
(Nachnahmesendungen nicht möglich)

3.6 16,00 Euro für Verstand Strecke
(Nachnahmesendungen nicht möglich)

3.7 30,00 Euro für Versand Sperrgut
(Nachnahmesendungen nicht möglich)

3.8 ab 40,00 Euro für Waffen Versand Kurierdienst
(Nachnahmesendungen nicht möglich)

Soweit zwischen Vertragsschluss und vereinbartem und / oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Unternehmers. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Verbraucher berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Lieferzeit
Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen ausdrücklich der Schriftform.

Bei Vorliegen von durch den Unternehmer zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Verbraucher gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf 2 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Unternehmer beginnt.

§ 5 Gewährleistung
Der Käufer einer mangelhaften Sache kann zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die Andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Verkäufer wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern. Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzung zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.

Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Entscheidet sich der Käufer für den Rücktritt vom Vertrag., so hat er die mangelhafte Sache zurückzugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Sache. Handelt es sich bei dem Liefergegenstand um eine gebrauchte Sache, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate vom Ablieferungszeitpunkt an.

§ 6 Haftung des Unternehmers
Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Einfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Unternehmer aus jedem Rechtsgrund gegen den Verbraucher jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Unternehmer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Verbraucher / Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Verbrauchers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Unternehmer nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 8 Zahlung
Die Rechnungen des Verkäufers sind im Regenfall sofort bei Übergabe des Kaufgegenstandes – spätestens jedoch 10 Tage nach Aushändigung oder Übersendung der Rechnung – zur Zahlung fällig.

Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 9 Erwerb von Waffen, Munition, Pulver
Erwerbscheinpflichtige Waffen und Munition werden nur verkauft bzw. geliefert gegen Vorlage von gültigen Dokumenten:



z. B.: Jagdschein im Original oder zweckmäßigerweise als amtliche Bestätigung oder amtlich bestätigte Fotokopien aller beschrifteten Seiten (Fax darf nicht anerkannt werden), Waffenbesitzkarte im Original, Munitions-Erwerbsschein im Original oder Sondergenehmigung im Original.

Erwerbscheinfreie Artikel werden nur gegen Vorlage einer amtlichen Original-Urkunde oder zweckmäßigerweise gegen Vorlage einer amtlichen Bestätigung, dass der Erwerber das 18. Lebensjahr vollendet hat, geliefert bzw. verkauft.

Pulver kann nur gegen Vorlage des Original-Sprengstofferlaubnisscheines erworben werden.

§10 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt hiermit Bitburg als vereinbart.

Ihr Vertragspartner:

Klaus Matthias Winandy
Borenweg 3
D-54634 Bitburg
Ust.IdNr: DE 148 326 094



Widerrufsbelehrung

Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, e-mail) oder -wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird- durch Rücksendung der Sache widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Firma:
Waffen-Sport-Angeln Winandy

Anschrift:
Postfach 1632
54626 Bitburg

Telefax:
06561 – 60920

Email-Adresse:
kundeninfo(at)waffenworld.de



Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene (z. Nutzungen B. Zinsen) herauszugeben.

Kann der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies indes nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -wie sie dem Verbraucher etwa im Laden-geschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist.
Im übrigen kann der Verbraucher die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

Vom Widerrufsrecht ausgenommen bleiben Sonderanfertigungen, für Sie geänderte, gravierte Waren, Waffen mit nach Kundenwunsch montierten Zieleinrichtungen, (geöffnete und angebrochene) Munitionsverpackungen, Kassetten, Filme und Datenträger, sofern diese entsiegelt wurden.

Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs der Verbraucher noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilleistung erbracht hat. Andersfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden abgeholt. Etwaige Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

UNFREIE Pakete werden NICHT angenommen.

Kontaktieren sie uns am besten telefonisch (montags bis freitags von 10:00 - 12:00 und 15:00 bis 18:00 Uhr, sowie samstags von 10:00 bis 12:00 Uhr) Nach Aufnahme einiger Informationen, die für eine schnelle und effiziente Bearbeitung notwendig sind, erhalten Sie von uns einen speziellen Adressaufkleber, der Ihnen eine zuverlässige und portofreie Rücksendung ermöglicht.
Im Falle der Rückgabe erfolgt die Gutschrift bereits geleisteter Zahlungen nach Rückgabe der gelieferten Ware.
Bitte teilen Sie uns hierfür Ihre Bankverbindung mit.

Für den Fall, dass der Kunde sein Widerrufsrecht ausübt, behalten wir uns vor, für die Überlassung des Gebrauchs bzw. für die Benutzung der Sache bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufsrechts Ansprüche auf Überlassungsvergütung geltend zu machen.

Wann wird Geld vom Warenwert abgezogen?
Unsachgemäßer Umgang mit der Ware, der Original-Warenverpackung und dem Beipack kann zu einer Wertminderung führen. Diese Wertminderung kann dann in Abzug zum Warenwert gebracht werden. Der Abzug erfolgt nach genauer Einzelfallprüfung

z.B. beschädigte Originalverpackung - 6,00 EUR, beschädigte oder fehlende Bedienungsanleitung - 2,00 EUR usw.

Übrigens
Wir sind auch nur Menschen: Technische Änderungen, Druckfehler und Irrtum bleiben vorbehalten.

Irrtum bei Abbildungen, Farbgebungen, Beschreibungen und Preisen behalten wir uns vor.







Waffenrecht ab dem 01.03.2004

Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen
Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen und der dazugehörigen Munition ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren.

Führen von Gas- und Signalwaffen
Nur wer die tatsächliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis – Kleiner Waffenschein – (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V. m. Anlage 2 Abschnitt Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu).

Der Kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlichen zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt.

Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedetem Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis.

Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.

Ausnahme gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu:
a) Notwehr, Notstand
b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
c) mit Schusswaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
(1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen.
(2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben
d) im befriedeten Besitztum – mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechts -
mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe vom Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag des Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgeber erforderlich ist.

Das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht. Der Transport der Waffe zum Silvesterschießen von Ort zu Ort ist erlaubnisfrei, wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird, also ohne Kleinen Waffenschein.
Diese Auffassung vertritt auch das Bundesministerium des Inneren und teilte uns dieses mit Schreiben von 22.Juli 2004 mit.





Hinweis- und Protokollierpflicht des Händlers beim „Kleinen Waffenschein“

Im gewerbsmäßigen Waffenhandel (Direkt- und Versandhandel) ist beim Überlassen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen auf das Erfordernis des Kleinen Waffenscheins und einer Schießerlaubnis sowie auf die Strafbarkeit des Führens ohne Kleinen Waffenschein hinzuweisen und dieser Hinweis ist zu protokollieren (§ 35 Abs. 2 WaffG-neu).

Mit der Akzeptierung der AGB.

bestätige ich, das ich auf die Erfordernisse des kleinen Waffenscheins und einer Schiesserlaubnis, sowie auf die Strafbarkeit des Führens ohne Kleinen Waffenschein hingewiesen worden bin (§ 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG i.V.m § 10 Abs. 4 Satz 4 i.V. m.
Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu)

Bitburg, den 15.06.2010


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